1C_136/2015: Der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden, ein internes Treppenhaus nicht zur anrechenbaren Geschossfläche zu zählen, ist willkürlich
Im Urteil vom 10. November 2015 hatte das BGer ein Bauvorhaben hinsichtlich der Einhaltung der Ausnützungsziffer zu beurteilen. Im August 2012 bewilligte der Gemeindevorstand von Disentis das Baugesuch der J. GmbH für die Erstellung von zwei weitgehend identischen, durch eine unterirdische Tiefgarage verbundene Vierfamilienhäuser. In der Folge wies das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden die gegen … weiterlesen