5C.36/2007: Auflösung eines Vereins (amtl. Publ.)

Entscheid zur amtl. Publ. bes­timmt. — Ein Vere­in, dessen Zweck u.a. darin bestand, Immo­bilien zu beset­zen, um diese dem Markt und der “Speku­la­tion” zu entziehen, wurde auf Klage aufgelöst. Das BGer bestätigte den Entscheid der Gen­fer Vorin­stanz, den Vere­in wegen der Wider­rechtlichkeit seines Ziels ex tunc aufzulösen. Der Ein­wand des Vere­ins, auf­grund der Dul­dung der tat­säch­lich erfol­gten Beset­zung sei ein…

5C.8/2007: Auskunftsrechte der Erben (amtl. Publ.)

Fraglich war in diesem Entscheid (zur amtl. Publ. vorge­se­hen), ob bei ein­er Barein­zahlung oder einem Über­weisungsauf­trag am Bankschal­ter ein Auf­trag zwis­chen der Bank und dem Ein­zahler zus­tandekommt. Die Bank hat­te eingeräumt, dass ein Ver­tragsver­hält­nis zwis­chen der kontoführen­den Bank und dem Ein­zahlen­den entste­ht, wo dieser nicht auf Weisung des Begün­stigten han­delt. Laut dem BGer gilt dies umso mehr,  wenn der Kon­toin­hab­er nicht…

9C.237/2007: “Erhebliche” Änderung des Invaliditätsgrades (amtl. Publ.)

Entscheid zur amtl. Publ. vorge­se­hen. Das BGer hat­te zu entschei­den, ob eine an sich geringe Änderung des Inva­lid­itäts­grades (hier von 59,45% auf 59,7%), die sich aber den­noch auf die Rente auswirken würde, “erhe­blich” im Sinne von ATSG 17 I ist. Auf­grund der Run­dungsregeln nach BGE 130 V 121 würde der höhere Inva­lid­itäts­grad auf 60% auf- statt auf 59% abgerun­det. Da…

5A.40/2007: Rechtsschutzinteresse bei Insolvenzerklärung: SchKG 230 (amtl. Publ.)

Nach der Recht­sprechung des BGer beste­ht auch im Ver­fahren der Insol­ven­z­erk­lärung i.S.v. SchKG 191 ein Anspruch auf unent­geltliche Recht­spflege, solange der Schuld­ner bedürftig und sein Rechts­begehren nicht aus­sicht­s­los ist.  Wie das BGer im vor­liegen­den (zur amtl. Publ. bes­timmten) Urteil entsch­ied, fehlt das Rechtss­chutz­in­ter­esse an einem Antrag nach SchKG 191, wenn der Konkurs man­gels Aktiv­en (SchKG 230) eingestellt wer­den müsste. In solchen…

1C_135/2013: Opferhilfe wegen fahrlässiger Tötung nach Arbeitenlassen eines Jugendlichen mit Asbest (amtl. Publ.)

…ein. Sie führten erfol­gre­ich Beschw­erde in öffentlich-rechtlichen Angele­gen­heit­en (1C_135/2013; amtl. Publ.) gegen die Abweisung des Opfer­hil­fege­suchs. Im vor­liegen­den Fall ging es um Ansprüche für Straftat­en, die vor dem Inkraft­treten des neuen OHG verübt im Jahr 2007 wor­den sind, weshalb das alte OHG von 1991 anwend­bar war. Die Strafver­fol­gungsver­jährung ist einge­treten, da diese im Zeit­punkt der Tathand­lung zu laufen begin­nt und…

6B_142/2012: Verspätetete Ermächtigung zur Strafverfolgung (amtl. Publ.)

Ein ehe­ma­liger Angestell­ter der Bun­de­spolizei, der u.a. wegen Miss­brauchs der elek­tro­n­is­chen Zeit­er­fas­sung ent­lassen wor­den war, gelangte gegen seine Verurteilung wegen Betruges vor das Bun­des­gericht. Der Beschw­erde­führer brachte erfol­gre­ich vor, die Vorin­stanz habe ihn verurteilt, ohne dass die nach dem Ver­ant­wortlichkeits­ge­setz (VG) nötige Ermäch­ti­gung rechtzeit­ig vorgele­gen habe. Das Bun­des­gericht set­zt sich in seinem Urteil vom 28. Feb­ru­ar 2013 (6B_142/2012; amtl. Publ.)

1C_14/2016: Outlook-Agenda des Rüstungschefs ist amtlichen Dokument / Anforderungen an die Begründung von Einschwärzungen (amtl. Publ.)

…Beschw­erde der arma­su­isse weist das BGer ab. Das BGer hält fest, dass es sich bei der Out­look-Agen­da des ehe­ma­li­gen Rüs­tungschefs um ein amtlich­es Doku­ment i.S.v. Art. 5 BGÖ (Öffentlichkeits­ge­setz; SR 152.3) han­dle, welch­es nicht zum per­sön­lichen Gebrauch bes­timmt sei: Sie [die Out­look-Agen­da] stellt nicht bloss eine per­sön­liche Erin­nerung­shil­fe dar, die im Sinne eines Arbeit­shil­f­s­mit­tels der eige­nen Ter­min­ver­wal­tung dienen soll. Ihre Trag­weite reicht erheblich…

4A_125/2018: Keine Verletzung des Ordre public, wenn mit einem Schiedsspruch eine von der bundesgerichtlichen Rechtsprechung abweichende Erfolgsprämie zugesprochen wird

…zu kein­er Eini­gung (zur Empfehlung der Hon­o­rarkom­mis­sion vgl. ZAV Info 4/16). In der Folge leit­ete die Beschw­erdegeg­ner­in ein Schiedsver­fahren ein. Der Einzelschied­srichter verpflichtete die Beschw­erde­führerin zur Zahlung ein­er Erfol­gsprämie. Wie das Bun­des­gericht fes­thielt, unter­suchte der Einzelschied­srichter die Zuläs­sigkeit der vere­in­barten Erfol­gsprämie in Auseinan­der­set­zung mit BGE 143 III 600, wobei er in Bezug auf die zuläs­sige Höhe der Erfol­gsprämie vom Bundesgerichtsentscheid…

1C_33/2016: Anspruch auf Informationen nach kant. Informationsrecht; fehlende gesetzliche Grundlagen für ein Publikationsverbot, aber Schwärzung zum Schutz von Drittinteressen

…im Inter­net. Das BGer hat­te zu beurteilen, ob die vom Ver­wGer ZH ange­ord­neten Aufla­gen (d.h. Ein­schränkung ein­er allfäl­li­gen Publika­tion kor­rekt war. Aus­gangspunkt ist dabei das infor­ma­tionelle Selb­st­bes­tim­mungsrecht (BV 13 II) und die Mei­n­ungsäusserungs­frei­heit (Art. 19 UNO-Pakt II, EMRK 10, BV 16), wonach es grund­sät­zlich freigestellt ist, der Öffentlichkeit oder Pri­vat­per­so­n­en Mei­n­un­gen und Infor­ma­tio­nen ohne Behin­derung durch die Behör­den mitzuteilen und…

C‑6885/2008: Publikation der Arzneimittelinformation — VAM 16a hat keine gesetzliche Grundlage

…Sep­tem­ber 2008, mit welch­er ein homöopthis­ches Heilmit­tel der Lab­o­ra­toire homéopathique Jacques Reboh et fils Sàrl (“LHJR”) mit fol­gen­der Auflage zuge­lassen wor­den war: “ ‘infor­ma­tion sur le médica­ment […] doit être publiée  a. dans le Com­pendi­um Suise des Médica­ments (www.documed.ch) ou b. (pour l’information aux patients unique­ment) par Ywe­see (www.oddb.org) ou c. d’une autre manière, pour autant qu’elle sat­is­fasse aux arti­cles 13 et 14 de…