4A_366/2011: “nackte” Vollstreckbarerklärung (hier: einer Freezing Order mit “Angel Bell”) auch bei freiwilliger Umsetzung der Freezing Order
…die Blockierung des in der Schweiz liegenden Geldes bereits bei der blossen Kenntnisgabe von der Existenz einer Freezing Order an die hiesigen Banken “de facto” erreicht werde und die Vollstreckbarerklärung somit keine weitergehenden Folgen auslöse. Das BGer macht mit dieser Auffassung kurzen Prozess: Die Erwägung der Vorinstanz, wonach ein Rechtsschutzinteresse an einer Vollstreckbarerklärung grundsätzlich fehle, wenn nicht gleichzeitig Vollstreckungsmassnahmen beantragt…