2C_89/2010 und 2C_106/2010: Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen (amtl. Publ.)
…Zustands und zur Beseitigung der Missstände notwendigen Verfügungen. Der Beschwerdeführer war massgebend als Teil einer Gruppe tätig, die einer bewilligungspflichtigen Aktivität nachging. Mit dem ausdrücklichen Verbot, zukünftig ohne Bewilligung gewerbsmässig Kundengelder entgegenzunehmen, wird ihm lediglich in Erinnerung gerufen, was bereits von Gesetzes wegen gilt. Es handelt sich dabei um eine Warnung bzw. Ermahnung als “Reflexwirkung” der unangefochten gebliebenen aufsichtsrechtlichen Massnahmen,…