4A_520/2012: Rechtsprechung zur Qualifizierung von Bonuszahlungen präzisiert (amtl. Publ.)
In einem Leitentscheid (BGer. 4A_520/2012 vom 26. Februar 2013) hat das Bundesgericht seine in BGE 129 III 276 entwickelte Rechtsprechung präzisiert, wonach der akzessorische Charakter einer Gratifikation dann kaum mehr gewahrt ist, wenn die Sondervergütung regelmässig einen höheren Betrag erreicht als der Lohn. Die Vorinstanz hatte erwogen, der aufgeschobene Aktienbonus im Betrag von CHF 1’292’256 sei zur höheren Barvergütung (Fixlohn plus…