2C_418/2011: ungebührlicher Inhalt einer Rechtsschrift
In seinem Blog “iuswanze” berichtet Thomas Hugi Yar über das Urteil 2C_418/2011 vom 12. Juli 2011, mit dem das Bundesgericht auf eine Beschwerde nicht eintrat, weil die beiden von ihm eingereichten Rechtsschriften “ungebührlichen Inhalts” waren. Eine Rechtsschrift ist ungebührlich im Sinne von Art. 42 Abs. 6 BGG: 2.2 […] wenn sie den durch die guten Sitten gebotenen prozessualen Anstand vermissen…