4A_576/2010: Regress des Versicherers auch zukünftig nur bei Verschulden; Praxisänderung abgelehnt (amtl. Publ.)
…einem isolierten, vor langer Zeit beurteilten Fall (BGE 63 II 143 E. 7; vorstehende Erwägung 4.2) abgewichen. Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass sich die Versicherungspraxis auf die entsprechende Rechtslage eingestellt hat, so dass eine Änderung der Rechtsprechung im heutigen Zeitpunkt aus Rechtssicherheitsgründen besonders gewichtige Gründe voraussetzt […]. Mit der konstanten Rechtsprechung wird dem eindeutigen Willen des historischen Gesetzgebers nachgelebt,…