4A_398/2021: “Legitimate nationality planning” oder “treaty abuse” (Teil 2)? (amtl. Publ.)
…nicht die Perspektive des betroffenen Investors massgebend sei. Da das Rechtsmissbrauchsverbot darauf abziele, objektiv nicht schutzwürdige Handlungen zu beschränken, sei vielmehr danach zu fragen, ob für einen vernünftigen Investor, der sich zum Zeitpunkt der Investition in der gleichen Situation wie der betroffene Investor befunden habe, ein bestimmter Rechtsstreit vorhersehbar gewesen sei. Da Rechtsmissbrauch nur in Ausnahmefällen anzunehmen sei, sei das…