K 136/06: Zahnschäden durch Autoscooter: Unfall (Änderung der Rsp.; amtl. Publ.)
…die durch die Benützung von Auto-Scooter-Anlagen entstanden sind (oben E. 3.2), kann zufolge besserer Erkenntnis der ratio legis (E. 3.3) nicht länger festgehalten werden. Die I. zivilrechtliche Abteilung und die I. sozialrechtliche Abteilung haben dieser Änderung der Rechtsprechung zugestimmt (Art. 23 Abs. 1 BGG).” Für all jene, die nicht wissen, was ein Autoscooter ist, hierzu die Erläuterung des Bundesgerichts: “(je nach…