4A_184/2015: Rechtsschutz in klaren Fällen; Ausweisung des Mieters (amtl. Publ.)
…über ein Ausweisungsbegehren im summarischen Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen gemäss Art. 257 ZPO auch dann entschieden werden darf, wenn die vorangehende Kündigung wegen Zahlungsrückstand vom Mieter gerichtlich angefochten wurde und das mietrechtliche Verfahren noch nicht rechtskräftig erledigt ist. In solchen Fällen ist die Gültigkeit der Kündigung im Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen als Vorfrage nach Art. 257 Abs.…