Verordnung zur Vermögensverwaltung im Erwachsenenschutzrecht
Am 4. Juli 2012 sind die Ausführungsbestimmungen über die Anlage und die Aufbewahrung des Vermögens verbeiständeter oder bevormundeter Personen verabschiedet worden. Die neue Verordnung tritt zusammen mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht am 1. Januar 2012 in Kraft. Die sog. Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft basiert im Wesentlichen auf zwei Grundsätzen: Erstens sind … weiterlesen