4A_191/2019: Nichteintretensentscheid der paritätischen Schlichtungsbehörde bei offensichtlicher sachlicher Unzuständigkeit (amtl. Publ.)
Das Bundesgericht klärte in diesem Verfahren die bislang strittige Frage, dass für die Beurteilung der sachlichen Zuständigkeit der paritätischen Schlichtungsbehörde im Sinne von Art. 200 Abs. 1 ZPO im reinen Schlichtungsverfahren — mithin ausserhalb des Entscheidverfahrens nach Art. 212 ZPO — grundsätzlich von den tatsächlichen Behauptungen der klagenden Partei auszugehen sei. Bei offensichtlicher sachlicher Unzuständigkeit … weiterlesen