4A_44/2019: Rechtshängigkeit bei fehlender sachlicher Zuständigkeit (amtl. Publ.)
Hintergrund dieses Urteils war ein Gesuch des Beschwerdeführers bei der Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland betreffend Anfechtung eines Generalversammlungsbeschlusses. Die Schlichtungsstelle trat auf das Schlichtungsgesuch nicht ein, da das Handelsgericht sachlich zuständig sei. Der Beschwerdeführer focht diesen Entscheid nicht an, sondern reichte innert der 30-tägigen Frist gemäss Art. 63 Abs. 1 ZPO Klage beim Handelsgericht Bern ein. … weiterlesen