4A_579/2017; 4A_581/2017: Zulässigkeit von Konventionalstrafen im Arbeitsrecht (amtl. Publ.)
Dr. A. (Beklagte) war als geschäftsführende Ärztin der Arztpraxis Dr. D. von der B. AG (Klägerin) angestellt. Der Arbeitsvertrag stipulierte eine Konventionalstrafe von CHF 50’000 pro Verstoss bei Zuwiderhandlungen gegen den Vertrag, insbesondere gegen das Konkurrenzverbot oder die Geheimhaltungspflicht. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis, worauf die Klägerin eine Konventionalstrafe von CHF 150’000 einklagte. Das Arbeitsgericht … weiterlesen