4A_203/2015: Gebührenpflicht für die Möglichkeit interner Vervielfältigungen bestätigt
Das BGer hatte im vorliegenden Verfahren zu beurteilen, ob ProLitteris eine Gebühr für die Nutzung eines betriebsinternen Netzwerks zu Recht erhoben hat (das Ausschliesslichkeitsrecht des Urhebers steht unter dem Vorbehalt der Schranken nach Art. 19 ff. URG, u.a. der Schranke des Eigengebrauchs, der das Recht umfasst, Werkexemplare in Betrieben etc. für die interne Information oder … weiterlesen