4A_680/2014: Vorbereitungshandlungen zur späteren Erwerbstätigkeit kein Fall von Art. 40 VVG
Eine Krankentaggeldversicherung warf der Versicherungsnehmerin vor, sie gehe in einer von ihr gemieteten Wohnung einer Tätigkeit als Kosmetikerin nach und bilde eine Lehrtochter aus. Sie stellte deshalb ihre Leistungen gestützt auf Art. 40 VVG ein. Das Bundesgericht schützte jedoch die Auffassung der Versicherungsnehmerin, wonach blosse Vorbereitungshandlungen zur späteren Erwerbstätigkeit nicht von Art. 40 VVG erfasst … weiterlesen