2C_952/2014: Das BGer verneint die Befangenheit eines Mitglieds der Anwaltskommission des Kantons Aargau
Im Urteil vom 9. Juli 2015 äusserte sich das BGer zur Zusammensetzung des Spruchkörpers der Anwaltskommission des Kantons Aargau. Dr. iur. A. ist selbständiger Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei. Er beschäftigt Rechtsanwalt lic. iur. B. als Arbeitnehmer. Während zweier Jahre war RA lic. iur. B. als unentgeltlicher Rechtsvertreter von C. in einem Eheschutzverfahren eingesetzt, wobei ihm … weiterlesen