1C_193/2013: Der Beschwerdeführer ist auch zur Beschwerde gegen jene Intensivlandwirtschaftszonen legitimiert, welche keine räumliche Nähe zu seiner Parzelle aufweisen (amtl. Publ.)
Im Urteil vom 4. Dezember 2014 musste sich das BGer zur Beschwerdelegitimation in einem planungsrechtlichen Verfahren äussern. Im Sommer 2010 beschloss die Gemeindeversammlung von Golaten/BE eine Revision der Ortsplanung. Dabei wies sie im Zonenplan elf Gebiete der Intensivlandwirtschaftszone zu, wobei eine dieser Intensivlandwirtschaftszonen an die Parzelle von A. grenzt. Dieser erhob zuerst Einsprache und führte … weiterlesen