9C_878/2013: Prämienrückvergütungen im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung unzulässig
Das Bundesgericht schützte die Rechtsauffassung der Vorinstanzen, wonach individuelle Prämienrückvergütungen des Krankenkassenmodells “KPTwin.win” im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung unzulässig sind (Urteil 9C_878/2013 vom 14. Oktober 2014): “Im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung setzte die KPT Krankenkasse AG […] das Versicherungsmodell “Integriertes Stufenmodell nach KVG (KPTwin.win) ” in Kraft. Dieses erforderte […] eine vorgängige Kontaktnahme mit einem medizinischen Beratungszentrum, welches den … weiterlesen