4A_125/2014: Grundlagenirrtum wegen Lärmbelastung bei Geschäftsmiete bejaht
Das BGer bestätigt ein Urteil des KGer SG, in dem dieses einen Grundlagenirrtum bei einer Geschäftsmiete wegen unverhältnismässiger Lärmbelastung bejaht hatte: Unter Zugrundelegung des vorinstanzlich festgestellten Sachverhalts erweist sich die Rechtsauffassung als bundesrechtskonform, wonach der Irrtum der Beschwerdegegnerin über die Behebung der Lärmproblematik vor Mietantritt, die Quelle des Lärms und die sich daraus ergebenden Konsequenzen … weiterlesen