2C_504/2010: Bei Einsprache gegen Ermessensveranlagung ist Beweisangebot genügend (aber auch erforderlich)
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Einsprache gegen eine Ermessenseinschätzung nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit zulässig ist. Dabei genügt ein Beweisangebot, es ist dann Sache der Einsprachebehörde, die angebotenen Beweise einzuverlangen. X war in den Steuerperioden 2005 und 2006 im Hauptberuf in unselbständiger Stellung tätig und ging daneben einer selbständigen Nebenerwerbstätigkeit als Treuhänder nach. Sein jährliches … weiterlesen