1C_283/2016: Liegenschaft im Zürcher Seefeld kann sexgewerblicher Nutzung zugeführt werden
Im Urteil vom 11. Januar 2017 befasste sich das BGer mit einem im Zürcher Seefeld geplanten Bordell. Die Bausektion des Stadtrates von Zürich erteilte der Betreibergesellschaft im Jahr 2015 die Baubewilligung für einen Mieterausbau sowie eine Nutzungsänderung zur sexgewerblichen Nutzung. Die Betreibergesellschaft will im 3. Obergeschoss der Liegenschaft, welche in einer Zone mit einem Mindestwohnanteil von % liegt, Räumlichkeiten für das…