Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Revision des Kartellgesetzes
…3 und 4 KG erfassten harten Kartellabreden (horizontale Preis‑, Mengen- und Gebietsabsprachen, vertikale Preisbindungen und Gebietsabschottungen) wirksamer unterbunden werden. Anstelle der Vermutungstatbestände sieht die Revision deshalb ein Teilkartellverbot mit Rechtfertigungsmöglichkeit vor (siehe unseren Bericht). Auf die Unterscheidung zwischen den “gewöhnlichen” Abreden nach Art. 5 Abs. 1 KG und den neu vom Teilkartellverbot erfassten harten Kartellabreden soll dabei nicht verzichtet werden,…