2C_714/2012: Fassadenbeschriftung: unzulässige Aussenwerbung einer Anwaltskanzlei (amtl. Publ.)
…reisserische, aufdringliche und marktschreierische Methoden verzichten [diverse Hinweise auf Rsp. und Literatur]. Dagegen entspricht zurückhaltende und sachlich zutreffende Werbung dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit und ist zulässig (BGE 125 I 417 E. 5b S. 426; 123 I 12 E. 2c/aa S. 17). Die gebotene Zurückhaltung bezieht sich sowohl auf den Inhalt wie auf die Form(en) und Methoden der Anwaltswerbung […]. So…