8C_470/2014: Die Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen ist nicht berechtigt, beim BGer Beschwerde zu erheben (amtl. Publ.)
…sie, dem Mann aufgrund eines erhöhten Gewaltpotentials keine persönliche Waffe zu überlassen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht den Entscheid aufhob, gelangte die Fachstelle PSP an das BGer, welches auf die Beschwerde nicht eintritt. Das BGer führt aus, dass zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten u.a. die Bundeskanzlei und die Departemente des Bundes berechtigt seien. Zudem seien die den Departementen des Bundes unterstellten Dienststellen…