2C_110/2008: § 2 Abs. 2 Gebührenverordnung des OGer ZH verfassungskonform
…anscheinend ein komplexer Haftpflichtfall; es müsse dem Kläger hier möglich sein, die Grundfrage der Haftung mit einer Teilklage gerichtlich beurteilen zu lassen, ohne das volle Kostenrisiko tragen zu müssen. Das BGer widerspricht dieser Auffassung: Es lässt zunächst offen, ob die angerufenen Garantien das geltend gemachte Interesse überhaupt schützen. Jedenfalls habe das BGer der Gegenpartei einer Teilklage ein rechtliches Interesse zuerkannt,…