5A_899/2016: Arrest als Sicherungsmassnahme gemäss Art. 47 Abs. 2 LugÜ für eine anerkannte und vollstreckbar erklärte “konservative Beschlagnahme” nach griechischem Recht (amtl. Publ.)
…Bewilligung oder Voraussetzung abhängig, sondern stünden dem Antragssteller automatisch gestützt auf das Staatsvertragsrecht zu. Vorliegend habe die Beschwerdegegnerin als Sicherungsmassnahme im Sinne von Art. 47 Abs. 2 LugÜ die Verarrestierung von bestimmten Vermögenswerten erwirkt (E. 3.2). Mit der Arresteinsprache (Art. 278 SchKG) könne nicht das Exequatur des griechischen Rechtsschutzentscheides — und damit die Befugnis, Sicherungsmassnahmen zu verlangen — kritisiert werden;…