6B_1010/2021: Rückweisung als nicht wiedergutzumachender Nachteil (amtl. Publ.)
…die beschwerdeführende Partei nicht mit hinreichender Begründung eine Rechtsverweigerung im Sinne der dargelegten Erwägungen rügt. Letzteres war vorliegend nicht der Fall, weshalb das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht eintrat (E. 2.5). Auf die Beschwerde wäre indes ohnehin nicht einzutreten gewesen, da vorliegend schwerwiegende, im Berufungsverfahren nicht heilbare Verfahrensmängel evident waren. Der Verweis eines Teils der erstinstanzlichen Hauptverhandlung in das schriftliche…