4A_125/2010: Umfang des Formerfordernisses beim Zessionsvertrag; genügende Bestimmbarkeit der abgetretenen Teilforderungen bei Partialzession
…ob dieser Inhalt in der gesetzlich vorgeschriebenen Form hinreichend zum Ausdruck gebracht worden ist. Die Schriftform von OR 165 müsse sämtliche Merkmale erfassen, welche die abgetretene Forderung für die betroffenen Dritten hinreichend individualisieren. “Es genügt zwar, dass die Forderung bestimmbar ist, es muss aber immerhin für einen unbeteiligten Dritten ohne Kenntnis der Umstände der Abtretung aus der Urkunde selbst ersichtlich sein,…