4A_680/2011: Anfechtung von Kostenvorschussentscheiden vor BGer
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts können Zwischenentscheide, mit denen zwecks Sicherstellung der mutmasslichen Gerichtskosten ein Kostenvorschuss verlangt wird, einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil iSv BGG 93 I bewirken. Das BGer hält im vorliegenden Urteil obiter fest, es sei fraglich, ob dies ohne Weiteres für Kostenvorschussverfügungen gilt, wenn nicht die Kostenpflichtigkeit des Verfahrens an sich, sondern lediglich die Höhe des konkret…