9C_66/2016: Strenge Haftung für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge
A. war Mitglied und später Vizepräsident des Verwaltungsrats der B. AG. Nachdem die AHV-Ausgleichskasse mehrere Verlustscheine gegen die B. AG erwirkt hatte, verpflichtete Sie unter anderen A. zu Schadenersatz für entgangene Sozialversicherungsbeiträge im Betrag von knapp CHF 300’000. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich wies die dagegen erhobene Beschwerde ab. Das Bundesgericht wies die Beschwerde von … weiterlesen