Mit dem Urteil 6B_536/2022 vom 25. August 2022 fällte das Bundesgericht einen Grundsatzentscheid zur Beweisergänzung nach Abschluss des zweitinstanzlichen Beweisverfahrens. Hintergrund war die Erwägung der Vorinstanz bei der Strafzumessung, dass der Beschuldigte seit einer bestimmten Zeit nicht mehr delinquiert hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin geltend gemacht, dass der Beschuldigte inzwischen erneut rechtskräftig verurteilt worden war, was die Vorinstanz mangels Einholen eines aktuellen Strafregisterauszugs offensichtlich unrichtig festgestellt hatte.
5A_103/2022: Arrestort, Zuständigkeit für die Vollstreckbarerklärung eines LugÜ Entscheids und Betreibungsort bei einer ungeteilten Erbschaft (amtl. Publ.)
Im zur Publikation vorgesehenen Entscheid 5A_103/2022 vom 31. Oktober 2022 setzte sich das Bundesgericht mit der Frage des Arrestorts (Art. 52 SchKG), der Zuständigkeit für die Vollstreckbarerklärung eines LugÜ-Entscheids (Art. 39 Abs. 2 LugÜ) und des Betreibungsorts einer geteilten Erbschaft (Art. 49 SchKG) auseinander. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass es i.Z.m. Art. 39 Abs. … weiterlesen