Mit Urteil vom 10. Januar 2023 (1B_614/2022, 1B_628/2022) passt das Bundesgericht dessen Praxis dem gesetzgeberischen Willen per sofort an: Die Staatsanwaltschaft verfügt über kein Beschwerderecht gegen Entscheide der Zwangsmassnahmengerichte über die Anordnung, Verlängerung und Aufhebung von Untersuchungs- oder Sicherheitshaft gegen Beschuldigte. Mit dem Entscheid des Parlaments, bei der Revision der Schweizerischen Strafprozessordnung der Staatsanwaltschaft entgegen anfänglicher Absicht kein Beschwerderecht einzuräumen, hat der Gesetzgeber seinen Willen zum Ausdruck gebracht, die bisherige bundesgerichtliche Rechtsprechung nicht zu übernehmen.
4A_357/2022: Ferienlohn, unregelmässige Tätigkeit bei Vollzeitbeschäftigung (amtl. Publ.)
Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil 4A_357/2022 vom 30. Januar 2023 befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob eine Ausnahme zum Verbot der Abgeltung des Ferienlohns mit dem laufenden Lohn auch bei Vollzeitbeschäftigung in Frage kommt. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Arbeitnehmerin (Beschwerdegegnerin) hatte nach erfolgter Kündigung verschiedene Positionen eingeklagt, die ihr erstinstanzlich … weiterlesen