Mit dem Urteil 6B_536/2022 vom 25. August 2022 fällte das Bundesgericht einen Grundsatzentscheid zur Beweisergänzung nach Abschluss des zweitinstanzlichen Beweisverfahrens. Hintergrund war die Erwägung der Vorinstanz bei der Strafzumessung, dass der Beschuldigte seit einer bestimmten Zeit nicht mehr delinquiert hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin geltend gemacht, dass der Beschuldigte inzwischen erneut rechtskräftig verurteilt worden war, was die Vorinstanz mangels Einholen eines aktuellen Strafregisterauszugs offensichtlich unrichtig festgestellt hatte.
5A_60/2022: Erhöhung von nicht angefochtenen Ehegattenunterhaltsbeiträgen im Berufungsverfahren betreffend Kinderunterhaltsbeiträge (amtl. Publ.)
Gemäss dem zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil 5A_60/2022 vom 5.12.2022 ist es nicht willkürlich, bei Reduktion des Betreuungsunterhalts in der vom unterhaltsschuldenden Elternteil angestrengten Berufung gegen Kinderunterhaltsbeiträge den nicht angefochtenen Ehegattenunterhaltsbeitrag im entsprechenden Umfang zu erhöhen. Damit legitimiert das Bundesgericht eine gesetzlich nicht vorgesehene Abweichung der Dispositionsmaxime und einen Durchbruch vom Grundsatz der Teilrechtskraft von … weiterlesen