4A_536/2015: Handelsregistereintrag betreffend Zeichnungsberechtigung (amtl. Publ.)
Das Bundesgericht bestätigte in seinem Urteil seinen Leitentscheid aus dem Jahr 1995 (BGE 121 III 368), wonach die Eintragung von Kollektivunterschriften, bei denen die zur gemeinsamen Unterzeichnung befugten Personen namentlich genannt werden, zulässig ist. Das Handelsregister teilte der gesuchstellenden Aktiengesellschaft mit, dass es nur eine Beschränkung der Zeichnungsberechtigung geknüpft an eine Funktion akzeptiere. Die beantragte Eintragung … weiterlesen