Mit Urteil vom 10. Januar 2023 (1B_614/2022, 1B_628/2022) passt das Bundesgericht dessen Praxis dem gesetzgeberischen Willen per sofort an: Die Staatsanwaltschaft verfügt über kein Beschwerderecht gegen Entscheide der Zwangsmassnahmengerichte über die Anordnung, Verlängerung und Aufhebung von Untersuchungs- oder Sicherheitshaft gegen Beschuldigte. Mit dem Entscheid des Parlaments, bei der Revision der Schweizerischen Strafprozessordnung der Staatsanwaltschaft entgegen anfänglicher Absicht kein Beschwerderecht einzuräumen, hat der Gesetzgeber seinen Willen zum Ausdruck gebracht, die bisherige bundesgerichtliche Rechtsprechung nicht zu übernehmen.
5A_847/2021: Erstmalige Bezifferung der güterrechtlichen Forderung im Schlussvortrag
Im Urteil 5A_847/2021 vom 10. Januar 2023 stellt das Bundesgericht klar, dass es im Rahmen einer unbezifferten Forderungsklage zulässig ist, eine güterrechtliche Forderung erstmals im Schlussvortrag zu beziffern. Die Parteien sind bei einer unbezifferten Forderungsklage nicht verpflichtet, ihre Begehren laufend dem aktuellen Beweisergebnis anzupassen. Zusammenfassung Dem hier besprochenen Urteil liegt im wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: … weiterlesen