Mit Urteil vom 10. Januar 2023 (1B_614/2022, 1B_628/2022) passt das Bundesgericht dessen Praxis dem gesetzgeberischen Willen per sofort an: Die Staatsanwaltschaft verfügt über kein Beschwerderecht gegen Entscheide der Zwangsmassnahmengerichte über die Anordnung, Verlängerung und Aufhebung von Untersuchungs- oder Sicherheitshaft gegen Beschuldigte. Mit dem Entscheid des Parlaments, bei der Revision der Schweizerischen Strafprozessordnung der Staatsanwaltschaft entgegen anfänglicher Absicht kein Beschwerderecht einzuräumen, hat der Gesetzgeber seinen Willen zum Ausdruck gebracht, die bisherige bundesgerichtliche Rechtsprechung nicht zu übernehmen.
4A_380/2022: Generalversammlung, Antragsrecht der Aktionärin, Covid-19-Pandemie (amtl. Publ.)
Das Bundesgericht entschied in diesem Urteil, dass es die Covid-19-Verordnungen nicht zugelassen hätten, das individuelle Antragsrecht eines Aktionärs zu verhindern. Beschlüsse von Generalversammlungen, welche in Verletzung dieses Antragsrecht ergingen, seien anfechtbar. Hintergrund war eine Generalversammlung einer Aktiengesellschaft (Beschwerdeführerin), welche gestützt auf die damals geltenden Covid-19-Verordnungen auf schriftlichem Weg durchgeführt wurde. Traktandiert war dabei u.a. eine … weiterlesen