5A_533/2017: Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs durch den Rechtsöffnungsrichter unzulässig (amtl. Publ.; frz.)
Dem vorliegenden, zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil des Bundesgerichts lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Gesellschaft A. hatte ein Gesuch um Rechtsschutz in klaren Fällen gegen die Gesellschaft B. eingereicht. Darauf wurde nicht eingetreten. Daraufhin erhob A. vor dem Bezirksgericht Broye eine ordentliche Klage auf Zahlung gegen B. In der Zwischenzeit hatte B. beim Zivilgerichtshof des … weiterlesen