4A_128/2013: Anforderungen an den rechtserhaltenden Markengebrauch — “M‑WATCH” (amtl. Publ.)
Seit 1983 und bis 2010 hatte der MGB unter der Bezeichnung M‑WATCH von Mondaine hergestellte Uhren vertrieben. Seit der Beendigung der Zusammenarbeit ist das bessere Recht am Kennzeichen M‑WATCH bzw. M WATCH zwischen den Parteien strittig. Im vorliegenden Urteil hatte das BGer in erster Linie Fragen um rechtserhaltenden Markengebrauch zu beurteilen. Dabei gilt es zunächst um den Gebrauch der Marke…