BR: Botschaft zur Teilrevision des Kartellgesetzes verabschiedet
…erfüllen. Daher seien diese Abredearten, also Abreden von dieser bestimmten Qualität, besonders schädlich und bereits aufgrund ihres Gegenstandes grundsätzlich erheblich, unabhängig der quantitativen Elemente (z.B. Marktanteile, Umsätze, Markteintritte und ‑austritte). Mit der Revision wird zukünftig auch bei harten Wettbewerbsabreden (horizontale Preis‑, Mengen- und Gebietsabreden, vertikale Preisbindungen und absoluter Gebietsschutz) eine Prüfung von quantitativen Elementen grundsätzlich erforderlich sein. Insbesondere aufgrund der…