2C_979/2018: reformatorischer Entscheid durch die kantonale Beschwerdeinstanz im öffentlichen Beschaffungsrecht (amtl. Publ.)
…Zuschlagsempfängerin und die beschwerdeführenden Anbieter beschränkt sei. Vielmehr komme der Aufhebung des Zuschlags ungeteilte Wirkung zu und wirke damit gegenüber sämtlichen am Vergabeverfahren beteiligten Anbietern (BGE 141 II 14). Hintergrund dieses Verfahrens war die Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags im offenen Verfahren, in welchem die drittplatzierte Anbieterin (B. AG) eine Beschwerde gegen den Zuschlagsentscheid erhoben hatte. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hob die Zuschlagsverfügung…