2C_565/2010: Unbewilligte Entgegennahme von Publikumseinlagen; wirtschaftliche Gruppenbetrachtung und Liquidation der betroffenen Unternehmen
…gestellt. Der Ermessensspielraum der FINMA ist namentlich in Bezug auf die zu treffenden Massnahmen erheblich. Er ist einerseits an die allgemeinen Verfassungs- und Verwaltungsgrundsätze (Willkürverbot, Rechtsgleichheits- und Verhältnismässigkeitsgebot, Treu und Glauben) gebunden und hat andererseits den Hauptzwecken der finanzmarktrechtlichen Gesetzgebung (d.h. dem Schutz der Gläubiger bzw. Anleger und der Lauterkeit sowie der Stabilität des Finanzsystems) Rechnung zu tragen. Die Praxis…