2C_121/2015: Ein Kopftuchverbot für eine öffentliche Schule ist unverhältnismässig und stellt damit einen Eingriff in die Glaubens- und Gewissensfreiheit dar, welcher nicht gerechtfertigt werden kann (amtl. Publ.)
…und trug ein islamisches Kopftuch, welches das Haar und den Hals bedeckt (Hijab). Die Schulleitung wies Mutter und Tochter auf die Schulordnung der Schulgemeinde St. Margrethen hin, die das Tragen von Kopfbedeckung jeglicher Art während des Unterrichts untersagt. Sodann wurde dem Vater der Schülerin anlässlich eines Gesprächs eine Verfügung ausgehändigt, in welcher festgehalten wurde, dass für die Schülerin keine Ausnahme vom…