5A_907/2021: Verarrestierbarkeit von Austrittsleistungen und Altersleistungen aus einem Freizügigkeitskonto (FR; amtl. Publ.)
…das Vorsorgeguthaben als Altersleistung beanspruchen könne, da der Vorsorgefall bereits eingetreten sei. Der Schuldner wäre aufgrund von Art. 16 Abs. 1 FZV berechtigt, eine Auszahlung zu beanspruchen; die Fälligkeit hänge jedoch nicht vom konkreten Antrag des Schuldners ab. Vorliegend handle es sich bei dem Vorsorgeguthaben um eine Altersleistung und nicht um eine Auszahlung einer Austrittsleistung nach Art. 5 FZG und…