6B_1151/2015: Internationaler Geltungsbereich der Chauffeurverordnung ARV 1 (amtl. Publ.)
X. geriet als Führer eines Reisebusses mit deutscher Zulassung im Kanton Nidwalden in eine Verkehrskontrolle. Gestützt auf die Auswertung des Fahrtenschreibers erliess die Staatsanwaltschaft Nidwalden einen Strafbefehl und sprach X. des vorsätzlichen Überschreitens der täglichen Höchstarbeitszeit, des mehrfachen fahrlässigen Nichteinhaltens der vorgeschriebenen Lenkpausen sowie des fahrlässigen Nichteinhaltens der täglichen Ruhezeiten schuldig und bestrafte ihn mit … weiterlesen