5A_552/2014: Keine Akteneinsicht nach Art. 8a SchKG zwecks Beweismittelbeschaffung im Zivilprozess gegen die Konkursmasse (amtl. Publ.)
Im vorliegenden Urteil hatte das Bundesgericht zu prüfen, ob eine Partei während eines hängigen Zivilprozesses gestützt auf Art. 8a SchKG die Akten einer Konkursmasse, welche im Zivilprozess ihre Gegenpartei ist, einsehen kann. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die A. AG war Revisionsstelle der B. AG. Über die B. AG wurde der Konkurs eröffnet. Später … weiterlesen