9C_670/2014: Keine Berücksichtigung des Soziallohns bei der Überentschädigungsberechnung (amtl. Publ.)
A. war beherrschender Gesellschafter und angestellter Geschäftsführer der B. GmbH. Nach einem Verkehrsunfall war er in seiner Arbeitsfähigkeit für die angestammte Tätigkeit zu 40 % eingeschränkt. Die berufliche Vorsorgeeinrichtung verweigerte jedoch eine Invalidenrente, weil nach ihrer Auffassung die Lohnzahlungen der B. GmbH zusammen mit den Leistungen der IV zu einer Überentschädigung führten. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft … weiterlesen