4A_203/2014: Korruptionsvorwürfe gegen ausländische Richter dürfen nicht erst im schweizerischen Exequaturverfahren erhoben werden (amtl. Publ.)
Die OAO B. ist eine Versicherungsgesellschaft mit Sitz in Moskau. Sie schloss mit der A. Ltd., deren Sitz sich in Zürich befindet, einen Rückversicherungsvertrag betreffend die Versicherung verschiedener Wasserkraftwerke und anderer Gebäude ab. Nachdem sich ein Unfall in einem versicherten Wasserkraftwerk ereignet hatte, klagte die OAO B. gegen die A. Ltd. beim Arbitragegericht der Stadt … weiterlesen