4A_220/2012: vorvertraglicher Anspruch auf Abschluss des Hauptvertrags hier nicht abtretbar
Das BGer erwähnt im vorliegenden Urteil, dass der Anspruch auf einen Vertragsabschluss, der sich aus einem Vorvertrag ergibt, jedenfalls hier nicht abtretbar ist: Der Vorinstanz ist beizupflichten, dass es beim Abschluss eines Architektur- oder Ingenieurvertrags regelmässig auf die Persönlichkeit des Kontrahenten ankommt, namentlich vorliegend, wo das Planungsteam, dem die Beschwerdeführerin angehörte, den vorvertraglichen Anspruch als Siegerin eines Projektwettbewerbs erworben hat. Der…