4A_374/2013: Volle Parteientschädigung im Beschwerdeverfahren betreffend das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (amtl. Publ.)
A. (Beschwerdeführerin) reichte bei der Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland ein Schlichtungsgesuch betreffend Mieterstreckung ein. Später beantragte sie für das hängige Schlichtungsverfahren sowie ein allfälliges erstinstanzliches Entscheidverfahren betreffend Mieterstreckung die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Nach erfolgloser Schlichtungsverhandlung und Erteilung der Klagebewilligung teilte die Beschwerdeführerin mit, sie habe sich zwischenzeitlich aussergerichtlich geeinigt und werde in eine neue Wohnung ziehen. Gestützt auf diese Mitteilung wies…