6B_221/2010: Bestechungserlöse und Geldwäscherei (amtl. Publ.)
…aus einem Verbrechen herrührte und daher Gegenstand der Geldwäscherei i.S.v. Art. 305bis StGB bilden konnte. Aufgrund des Vorstehenden muss die zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichts dahingehend präzisiert werden, dass Vermögenswerte, die durch ein mittels Bestechung ermöglichtes Rechtsgeschäft erlangt wurden, in einem natürlichen und adäquaten Kausalzusammenhang mit der Straftat stehen müssen, um als Verbrechenserlös zu gelten, ohne dass sie notwendigerweise deren direkte…