5A_882/2010: Schuldneranweisung durch subrogierende Gemeinwesen (amtl. Publ.)
…auf den jeweils fällig werdenden Betrag: 3.8 […] Der Rechtsübergang umfasst mehr als die einzelne, periodisch fällig werdende Unterhaltsforderung. Vielmehr sollen dem subrogierenden Gemeinwesen grundsätzlich dieselben Rechte zustehen wie dem unterhaltsberechtigten Kind. Ausgeschlossen vom Übergang sind einzig höchstpersönliche Rechte, also Rechte, die an die Person des Berechtigten gebunden sind (BGE 106 III 18 E. 2 S. 20). Dass das Recht…