5A_103/2022: Arrestort, Zuständigkeit für die Vollstreckbarerklärung eines LugÜ Entscheids und Betreibungsort bei einer ungeteilten Erbschaft (amtl. Publ.)
…Das Bundesgericht rief in einem ersten Schritt seine Rechtsprechung zum Arrestgrund von Art.271 Abs.1 Ziff. 6 SchKG und zur Vollstreckbarerklärung in Erinnerung. Das Arrestgericht hat bei Vorliegen eines definitiven Rechtsöffnungstitels (Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG) bei einem Urteil, das nach dem Lugano-Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 zu vollstrecken ist, auch über dessen Vollstreckbarkeit zu entscheiden (Art. 271 Abs. 3…