6B_537/2016 (BGE 143 IV 85; ital.): Beschwerde in Strafsachen unzulässig in selbständigen Einziehungsverfahren der Bundesanwaltschaft
Im Entscheid 6B_537/2016 (BGE 143 IV 85, ital.) hatte das Bundesgericht zu entscheiden, ob in einem von der Bundesanwaltschaft geführten selbständigen Einziehungsverfahren gegen den zweitinstanzlichen Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts auch noch die Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht offensteht. Das Bundesgericht verneinte diese Frage, namentlich, da in vorliegender Konstellation zunächst bereits die Strafkammer und danach … weiterlesen