6B_986/2016: Notorische Tatsachen im Strafprozess (amtl. Publ.; frz.)
Im vorliegenden, zur amtlichen Publikation vorgesehenen Entscheid vom 20. September 2017 beschäftigte sich das BGer mit dem Begriff der notorischen Tatsachen. Der Beschwerdeführer wurde wegen Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis Abs. 1 StGB verurteilt, nachdem dieser auf seiner Facebookseite folgende Mitteilungen aufgeschaltet hatte: “J’organise une kristallnacht. Qui est partant pour aller bruler du muzz?” sowie darauffolgend “J’ai mon P226 qui … weiterlesen