BVGer erklärt Verfügung des Vizepräsidenten der WEKO zur Volkswagen-Preisabsprache für nichtig
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hatte am 22. Mai 2013 eine Untersuchung gegen die AMAG Automobil- und Motoren AG sowie vier AMAG-Vertriebspartner wegen möglicher Preisabsprachen im Einzelhandelsverkauf von Neuwagen der Volkswagengruppe eröffnet. AMAG, nicht aber die vier anderen Verfahrensbeteiligten, schloss in der Folge mit dem Sekretariat der WEKO eine einvernehmliche Regelung ab. Den Entscheid über die Genehmigung … weiterlesen