5A_234/2012: Hinzurechnung von Zahlungen an die Mutter des ausserehelichen Kindes zur Errungenschaft (amtl. Publ.)
…Zuwendungen, die ein Ehegatte während der letzten fünf Jahre vor Auflösung des Güterstandes ohne Zustimmung des anderen Ehegatten gemacht hat, ausgenommen die üblichen Gelegenheitsgeschenke, nach Art. 208 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB zur Errungenschaft hinzugerechnet. 3.3 Unter einer unentgeltlichen Zuwendung (libéralité, liberalità) im Sinne von Art. 208 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB sind alle Arten von Vermögensentäusserungen ohne Gegenleistung zu…