BGE 150 III 160 (BGer 5A_238/2023 vom 18. März 2024): Die altrechtliche “Zahlvaterschaft” begründet per se keinen Erbanspruch
…Urteil oder der Abschluss eines Unterhaltsvertrags war «ohne Standesfolge», d.h. es wurde damit kein rechtliches Kindesverhältnis begründet. Aus diesem Grund hatten die Kinder solcher sog. «Zahlväter» keine erbrechtlichen Ansprüche (E. 4.5.1.). Sachverhalt Der Beschwerdeführer A. war der 1958 geborene, mutmassliche Sohn des Erblassers. Der Erblasser hatte sich in einem vom 31. Mai 1958 datierenden Vertrag zur Leistung von Unterhaltszahlungen (monatlich…